Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit
Fortbildung für Schöffen
Kursnummer | X10301WX |
Termin | Di., 08.04.2025, 18:00 - 19:30 Uhr |
Kursgebühr |
0,00 €
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Dauer | 1-mal |
Kursleitung |
Dr. Birgitta Stückrath, Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach |
Kursort | Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar. |
Schöffinnen und Schöffen sind bundesweit für die Amtsperiode 2024-2028 im Einsatz, in Baden-Württemberg sind es ca. 7000 ehrenamtlich Tätige. Diese sollen in den Hauptverhandlungen der Strafkammern des Landgerichts und der Schöffengerichte der Amtsgerichte neben den Berufsrichtern mitwirken und mit gleichem Stimmrecht über Schuld und Strafe eines Angeklagten entscheiden. Um die Schöffen bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben zu unterstützen, werden diese Online-Fortbildungen angeboten.
In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn ergeben und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch "verhandelbar"? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?
Eine Kooperation mit dem Landesverband Baden-Württemberg der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW e.V.) und dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg.
Termine
Datum | Uhrzeit | Ort |
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Datum:
08.04.2025
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Uhrzeit:
18:00 - 19:30 Uhr
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Wo:
Auf Ihrem eigenen PC, Tablet oder Smartphone
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