Die Verständigung im Strafverfahren – kein Handel mit Gerechtigkeit

Fortbildung für Schöffen


Kursnummer X10301WX
Termin Di., 08.04.2025, 18:00 - 19:30 Uhr
Kursgebühr 0,00 €
Dauer 1-mal
Kursleitung Dr. Birgitta Stückrath, Stellvertretende Direktorin am Amtsgericht Lörrach
Kursort Zu diesem Kurs sind keine Orte verfügbar.

Schöffinnen und Schöffen sind bundesweit für die Amtsperiode 2024-2028 im Einsatz, in Baden-Württemberg sind es ca. 7000 ehrenamtlich Tätige. Diese sollen in den Hauptverhandlungen der Strafkammern des Landgerichts und der Schöffengerichte der Amtsgerichte neben den Berufsrichtern mitwirken und mit gleichem Stimmrecht über Schuld und Strafe eines Angeklagten entscheiden. Um die Schöffen bei ihren verantwortungsvollen Aufgaben zu unterstützen, werden diese Online-Fortbildungen angeboten.


In Zeiten begrenzter Ressourcen kann eine Verständigung über die Rechtsfolgen zwischen allen Verfahrensbeteiligten im Strafverfahren Sinn ergeben und helfen, überlange Strafverfahren zu vermeiden. In der Praxis werden Verständigungsvorschläge oft im Vorfeld vorbereitet. Wie können Sie als Schöffinnen und Schöffen daran verantwortlich mitwirken? Worüber darf keine Verständigung erfolgen? Ist der Schuldspruch "verhandelbar"? In welchem Umfang dürfen Strafrabatte in Aussicht gestellt werden?


Eine Kooperation mit dem Landesverband Baden-Württemberg der Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen (DVS-BW e.V.) und dem Volkshochschulverband Baden-Württemberg.





Download
Für diesen Kurs sind keine Dokumente vorhanden.  

Termine

Termine zum dieser Kurs
Datum Uhrzeit Ort
Datum:
08.04.2025
Uhrzeit:
18:00 - 19:30 Uhr
Wo:
Auf Ihrem eigenen PC, Tablet oder Smartphone